Gesetzlich Versicherte wechseln nicht ohne Weiteres in die private Krankenversicherung (PKV). Gerade bei jungen Ärztinnen, Ärzten und Medizinstudierenden, die vor dem Berufsstart stehen, ist die Entscheidung für oder gegen die PKV eine wegweisende. Der Gesetzgeber hat hierzu klare Rahmenbedingungen definiert. Diese beeinflussen sowohl den Zugang zur privaten Krankenversicherung als auch deren Ausgestaltung für Familienmitglieder. Ein solides Verständnis der rechtlichen Grundlagen ist deshalb entscheidend.
Ein besonders relevanter Aspekt für viele Medizinerinnen und Mediziner ist die private Krankenversicherung Familie, da bei einem Wechsel auch die Absicherung von Partner und Kindern geregelt werden muss.
Wann ein Wechsel in die private Krankenversicherung überhaupt möglich ist
Nicht jeder kann sich privat versichern. Die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, legt fest, ab welchem Einkommen Angestellte aus der gesetzlichen Versicherungspflicht herausfallen. Selbstständige, Beamte und Freiberufler hingegen können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern. Gerade Letztere profitieren dabei von individuell kalkulierten Beiträgen, die sich unter anderem am Alter und Gesundheitszustand orientieren.
Welche Rolle die Versicherungspflichtgrenze spielt
Die Versicherungspflichtgrenze ist ein zentraler Maßstab. Sie liegt 2025 bei jährlich 73.800 Euro. Wer als angestellter Arzt oder Ärztin dauerhaft mehr verdient, kann sich privat versichern. Dabei zählt nicht nur das monatliche Bruttoeinkommen, sondern auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Entscheidend ist, dass diese Summe auch im Folgejahr voraussichtlich überschritten wird.
Wie Ehepartner und Kinder familienversichert werden können
In der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren viele Familien von der beitragsfreien Familienversicherung. Diese Option entfällt in der PKV. Jedes Familienmitglied muss hier separat versichert werden. Für gutverdienende Medizinerinnen und Mediziner ist das in vielen Fällen aber trotzdem lohnend. Die Beiträge richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Kinder können ab Geburt in der PKV aufgenommen werden, vorausgesetzt ein Elternteil ist dort versichert.
Wann Kinder privat oder gesetzlich versichert werden
Ob Kinder in der PKV oder GKV versichert werden, hängt vom Versicherungsstatus der Eltern ab. Wenn beide gesetzlich versichert sind, gilt automatisch die Familienversicherung. Ist nur ein Elternteil privat versichert und das Einkommen dieses Elternteils übersteigt das des gesetzlich versicherten Elternteils deutlich, ist eine Familienversicherung in der GKV ausgeschlossen. In diesem Fall müssen die Kinder privat versichert werden – was durch den Gesetzgeber genau geregelt ist (§ 10 SGB V).
Welche gesetzlichen Vorgaben für den Tarifwechsel gelten
Ein Wechsel innerhalb der PKV – also von einem Tarif zu einem anderen – ist ebenfalls rechtlich geregelt. Nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) dürfen Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen in einen anderen Tarif ihres Anbieters wechseln. Dabei dürfen keine neuen Gesundheitsprüfungen verlangt werden, wenn der Leistungsumfang gleich oder geringer ist. Dies bietet besonders für Familien mit steigenden Kosten eine Möglichkeit, Beiträge zu senken, ohne auf notwendige Leistungen zu verzichten.
Welche Kündigungsfristen bei einem Wechsel zu beachten sind
Der Gesetzgeber sieht eine ordentliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres vor. Es besteht jedoch auch ein Sonderkündigungsrecht, beispielsweise bei Beitragserhöhungen. Für Ärztinnen und Ärzte, die eine PKV wählen, ist es sinnvoll, die Kündigungsfristen zu kennen, falls sich ihre Lebenssituation oder die ihrer Familie ändert. Die PKV kann bei Familienzuwachs oder Einkommenseinbußen zur finanziellen Belastung werden.
Wie der Gesetzgeber Transparenz und Vergleichbarkeit sicherstellt
Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Tarife transparent darzustellen. Dies gilt insbesondere für sogenannte Basistarife, die dem Leistungsniveau der GKV ähneln. Darüber hinaus sollen Vergleichsportale und Beratungspflichten gemäß § 6 VVG helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Gerade bei komplexen Tarifen mit umfangreichen Leistungsbeschreibungen ist professionelle Beratung von Vorteil – etwa durch spezialisierte Berater wie bei Schlemann.
Welche Rolle der Arbeitgeberzuschuss bei der PKV spielt
Auch für privat versicherte Angestellte übernimmt der Arbeitgeber einen Zuschuss – bis zur Höhe des Beitrags, den er bei einer gesetzlichen Versicherung zahlen würde. Dies gilt auch für mitversicherte Kinder, sofern diese einen eigenen Vertrag haben. Der maximale Zuschuss für 2025 liegt bei rund 470 Euro monatlich. Bei mehreren Kindern kann dieser Zuschuss jedoch schnell ausgeschöpft sein.
Warum ärztliches Personal besonders genau hinschauen sollte
Junge Ärztinnen und Ärzte stehen häufig unter Entscheidungsdruck: Der Wechsel in die PKV wirkt auf den ersten Blick attraktiv – niedrige Beiträge, hohe Leistungen. Doch langfristig zählen andere Faktoren: Familienplanung, Karriereverlauf, potenzielle Einkommensschwankungen im Rahmen von Weiterbildung oder Teilzeitphasen. Der Gesetzgeber bietet zwar viele Sicherungsmechanismen, dennoch bleibt ein finanzielles Risiko bestehen, wenn nicht alle Aspekte berücksichtigt werden.
Worauf Familien im Arztberuf beim Abschluss achten sollten
Ein PKV-Vertrag für eine Familie sollte nicht nur auf die aktuellen Bedürfnisse abgestimmt sein, sondern auch künftige Entwicklungen berücksichtigen. Dazu gehört die Wahl eines Tarifs mit Option auf Leistungserweiterung oder die Vereinbarung von Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Viele Ärztinnen und Ärzte nutzen an dieser Stelle die Expertise erfahrener Berater. Diese können helfen, Verträge so zu gestalten, dass sie auch bei beruflichen Veränderungen oder Familienzuwachs tragfähig bleiben.
Frühzeitige Information schützt vor Fehlentscheidungen
Wer frühzeitig die gesetzlichen Rahmenbedingungen kennt und nutzt, kann viele Stolperfallen bei der privaten Krankenversicherung umgehen. Für Familien von Ärztinnen und Ärzten ist nicht nur die Beitragshöhe entscheidend, sondern auch, wie flexibel und sicher ein Tarif langfristig ist. Der Gesetzgeber gibt klare Leitplanken vor – diese zu kennen, ist für Medizinerinnen und Mediziner ein entscheidender Vorteil.